Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines Diese Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Kauf- und Lieferverträge, sofern sie nicht ausdrücklich abgeändert wurden. Abweichende Bedingungen des Bestellers (Käufers) verpflichten uns nicht.
2. Preise Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie sind freibleibend und unverbindlich, für die Berechnung gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Verpackung und Leergut werden gesondert berechnet und sind zu bezahlen.
3. Lieferungen Lieferungen erfolgen im Rahmen festgelegter Tourenpläne. Von uns genannte Liefertermine werden tunlichst eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig, sie berechtigen nicht zur Annullierung des ganzen Auftrags oder anderer uns erteilter Aufträge. Im Zweifelsfall ergibt sich der Umfang der Bestellung aus unseren Unterlagen (Auftragsbestätigung u.ä.). Die Gefahr für Beschädigung, Vernichtung, Diebstahl oder ähnliches der Ware geht zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer über. Als Übergabe gilt auch, wenn die Ware auf einem vom Käufer vorgesehenen Platz gestellt oder einer von ihm beauftragten Person übergeben wurde.
4. Eigentumsvorbehalt Die von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer zustehender Ansprüche, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Erfolgt eine Be- oder Verarbeitung, so bleibt die neu entstandene Sache in unserem Eigentum und dient als Vorbehaltsware zur Sicherung unserer Ansprüche. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung ihm gegenüber Dritten zustehende Forderungen in Höhe des Wertes unserer Forderungen an uns ab.
5. Zahlungen Unsere Rechnungen sind sofort ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir gemäß § 288 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über den Basiszinssatz zu berechnen. Das Gleiche gilt, wenn eine bereits fällige Zahlung gestundet wird. Zahlungen an unsere Angestellten haben nur dann eine Schuldbefreiende Wirkung, wenn diese eine schriftliche Vollmacht vorlegen und eine unterschriebene Quittung überreichen bzw. auf der betreffenden Rechnung quittieren.
6. Mängelrüge Beanstandungen über Mängel und Beschaffenheit der gelieferten Ware sind unverzüglich, bei Frischprodukten am gleichen Tag, bei anderen Waren innerhalb 48 Stunden geltend zu machen. Durch nicht rechtzeitige Mängelrüge wird die Haftung aufgehoben. Bei rechtzeitiger Mängelrüge haben wir das Recht, entweder die Ware zurückzunehmen oder kostenlos Ersatz zu liefern oder dem Käufer den Minderwert der Ware gutzuschreiben. Weitergehende Ansprüche des Käufers, z.B. auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
7. Schlussbestimmungen Die vorstehenden Regelungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen im Übrigen verbindlich, Nebenabreden bedürfen der Schriftform. |
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